Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB GASTFREUND
(Stand: 15.06.2022)
Die Gastfreund GmbH (im Folgenden „Gastfreund“ genannt) bietet für Betriebe (im nachfolgenden „Kunde“) Softwareprodukte an, mittels derer die Kunden ihren Endnutzern (bspw. Gästen, Patienten, Mitarbeitern etc.) Informationen und Services digital bereitstellen können (bspw. über die Produkte „digitale Gästemappe“, „Infokanal“, „Hotelboard“). Die Software-Lösungen werden ausschließlich über das Internet als Software-as-a-Service (kurz “SaaS-Lösungen”) zur Verfügung gestellt. Bestimme SaaS-Lösungen können auf Wunsch des Kunden als Whitelabel-Lösung angeboten werden.
1. GELTUNGSBEREICH DIESER BEDINGUNGEN
- Sämtliche vertraglichen Leistungen von Gastfreund erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche Gastfreund mit den Kunden schließt. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, wenn und soweit Gastfreund diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt. Ein Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn Gastfreund auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- Als „Kunden“ werden Unternehmen, insbes. juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, sowie kommunale Verwaltungsträger bezeichnet, die mit Gastfreund vertragliche Beziehungen eingehen.
- Als „Endnutzer“ werden die Nutzer der SaaS-Lösungen verstanden, welche über Web oder Applikation (App) die Dienste des Kunden nutzen, die der Kunde über die von Gastfreund angebotenen Kanäle bereitstellt (bspw. Mitarbeiter des Kunden, Gäste, Patienten).
- „Nutzer“ sind sowohl Endkunden als auch Kunden.
- „Backend“ bezeichnet eine von Gastfreund den Kunden bereitgestellte Nutzeroberfläche, die die Verwaltung der von Gastfreund bereitgestellten SaaS-Lösungen ermöglicht.
3. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS, VERTRAGSSPRACHE
- Der Kunde kann schriftlich oder in Textform (auch unter Nutzung des von Gastfreund zur Verfügung gestellten Bestellformulars) einen Antrag auf Nutzung einer SaaS-Lösung stellen.
- Alle Angebote von Gastfreund (Kostenvoranschläge und Bestellformulare) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich durch Gastfreund gekennzeichnet wurden. Soweit Angebote als verbindlich gekennzeichnet sind, so gilt dies für die Dauer von 2 Wochen ab Angebotsdatum; maßgeblich für den Zustimmungszeitpunkt seitens des Kunden ist der Zugang der Erklärung bei Gastfreund.
- Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Auftrages in Textform oder durch Zusendung einer Rechnung durch Gastfreund zustande, soweit nicht bereits das Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurde. Mit Einreichung des unterzeichneten Bestellformulars bzw. mit Zustimmung zum Angebot von Gastfreund stimmt der Kunde auch den hier vorliegenden AGB zu.
- Diese AGB sind für den Kunden auf der Website von Gastfreund unter www.gastfreund.net/agb jederzeit einseh- und ausdruckbar.
- Mündliche Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkten und Leistungen durch Gastfreund erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung dar. Sie stellen keinerlei Eigenschaften, Beschaffenheit oder Garantien in Bezug auf die SaaS-Lösungen. Eine Garantie gilt nur dann als übernommen, wenn Gastfreund schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet hat.
- Gastfreund behält sich das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten, ausgegebenen Informationen und Test-/Vorführversionen, Folien-präsentationen, Vertragsunterlagen, Videos und Flyern vor. Der Kunde darf diese ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastfreund weder als solche inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.
- Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und anderssprachigen Fassung der Angebote bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die deutsche Fassung Vorrang.
4. VERTRAGLICHE LEISTUNG BETREFFEND DER SAAS-LÖSUNGEN
4.1 ALLGEMEIN
- Vertragsgegenstand ist die kostenpflichtige, zeitlich beschränkte Bereitstellung der gewählten Software von Gastfreund zur Nutzung über das Internet in Form einer Software-as-a-Service-Anwendung (SaaS-Lösung) sowie ein kostenpflichtiges Setup (bspw. inhaltliche und technische Einrichtung sowie Gestaltung) sowie Supportleistungen gem. Ziff. 4.4 und Ziff. 4.5. Die jeweilige SaaS-Lösung wird ergänzt durch die Überlassung von Nutzungsrechten an Mobile-Apps zur Verwendung durch Endkunden sowie das Bereitstellen von Nutzungsoberflächen per Web-Anwendung.
- Vertragsgegenständlich bei SaaS-Lösungen ist damit die Überlassung der Benutzeranwendung zur Nutzung per Browser, sowie die Überlassung von App-Nutzungsrechten für Kunden und Endkunden für deren Smartphones und sonstige Mobile Devices zur Anwendung auf den Betriebssystemen iOS und Android.
- Die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen von Gastfreund gegenüber dem Kunden ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit der Kunde mehrere SaaS-Lösungen gebucht hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen gleichermaßen für alle SaaS-Lösungen, soweit nachstehend im Einzelfall nichts Gesondertes schriftlich geregelt ist.
- Bei den angebotenen SaaS-Lösungen handelt es sich um eine Standardsoftware.
- Soweit das Angebot mehrere Leistungen umfasst, so gelten die Leistungen als Einzelleistungen. Dies gilt auch dann, wenn für die Leistungen ein Gesamtpreis vereinbart wurde.
- Gastfreund ist es gestattet, im Rahmen seiner Leistungen Nach- und Subunternehmer einzubeziehen.
- Gastfreund stellt dem Kunden ferner ein Benutzerhandbuch in Form virtueller Anwendungshilfen sowie ein Zugangsdaten gem. Ziff. 4.5 zur Verfügung.
- Gastfreund behält sich vor, Testprodukte/Proben/Muster/Voranzeigen (auch in Form von Test-Zugängen, Vorführversionen und Prototypen) anzubieten. Diese werden nicht Leistungsbestandteil und können von Gastfreund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Grund gesperrt werden. Die Eigenschaften von Mustern/Proben bzw. Testprodukten/Voranzeigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Weitergabe an Dritte und die Verwertung durch diese ist nicht zulässig.
- Optional kann der Kunde je nach Verfügbarkeit weitere kostenpflichtige Leistungen beauftragen, z.B. die Übersetzung von Inhalten, von Drittanbietern bereitgestellte kostenpflichtige Module oder Inhalte.
4.2 SOFTWAREÜBERLASSUNG
Gastfreund stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die SaaS-Lösung in der jeweils aktuellen Version in dem vereinbarten Umfang über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Gastfreund die SaaS-Lösung auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Für den Zugang zum Internet ist der Kunde selbst verantwortlich. Die SaaS-Lösung verbleibt dabei auf den Servern von Gastfreund. Von Gastfreund nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den Endgeräten des Nutzers und dem von Gastfreund betriebenen Übergabepunkt. Für die vom Kunden genutzte Hardware und Software sowie dessen technische Infrastruktur ist dieser selbst verantwortlich, sofern nicht anderweitig vereinbart; die technischen Systemvoraussetzungen ergeben sich aus Anlage 1.
4.3 NUTZUNGSRECHTE AN SAAS-LÖSUNGEN
- Die SaaS-Lösungen werden zeitlich befristet überlassen und nicht übereignet. Gastfreund räumt dem Kunden auf die Dauer des Vertrages zur Nutzung der SaaS-Lösungen das zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im jeweiligen Vertrag bezeichnete SaaS-Lösung während der Dauer des Vertrages im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.
- „Nutzen“ durch den Kunden im Sinne dieses Vertrags ist jedes vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen und ggf. das Übertragen in den Arbeitsspeicher zum Zweck ihrer Ausführung. Zur Nutzung gehören auch die Ausführungen der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen SaaS-Lösung.
- Nicht umfasst ist das Recht, die SaaS-Lösung zu ändern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu ergänzen, zu erweitern, zu zerlegen und neu zusammenzusetzen, zu dekompilieren und/oder dies durch Dritte machen zu lassen und diese dann zu nutzen; eine Änderung der SaaS-Lösung sowie Fehlkorrekturen sind nicht zulässig. Es ist untersagt, die SaaS-Lösung einem Reverse-Engineering zu unterziehen.
- Der Kunde darf die SaaS-Lösung an Dritte weder verschenken oder verleihen noch weitervermieten oder verleasen.
- Unbeschadet der gem. Ziff. 4.3 eingeräumten Nutzungsrechte behält Gastfreund alle Rechte an der SaaS-Lösung.
- Der Kunde verpflichtet sich, die in der SaaS-Lösung erhaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in allen vom Kunden hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien des Lizenzmaterials in unveränderter Form zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, evtl. vorhandene Schutzmechanismen der SaaS-Lösung gegen unberechtigte Nutzung nicht zu entfernen oder zu umgehen.
4.4 SETUP/ZUGANGSDATEN
- Der Kunde hat zusammen mit der Annahme des Angebots eine Person zu benennen, welche Zugang zu dem Backend erhalten soll, indem der Kunde deren Namen und E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer mitteilt.
- Nach Vertragsschluss erhält die vom Kunden gem. Ziff. 4.4.1 benannte Person eine E-Mail mit einmaligen Zugangsdaten. Hierüber kann sie sich in das Backend einloggen. Das Passwort muss zur Sicherheit beim ersten Login geändert werden.
- Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde weiteren Endnutzern, die seinem Unternehmen angehören, einen eigenen Nutzerzugang zum Backend einrichten. Hierfür hat der Kunde bei Gastfreund unter Angabe einer Endnutzer-E-Mail-Adresse einen Antrag zu stellen. Hier können – je nach vertraglicher Vereinbarung – Zusatzkosten anfallen.
- Gastfreund wird mit dem Kunden zusammen die erstmalige Einrichtung der SaaS-Lösung vornehmen. Dies beinhaltet je nach Vertrag eine kurze Einführung in die Funktionen der SaaS-Lösung und / oder die Schulung des Kunden in Bezug auf die SaaS-Lösung sowie – soweit vereinbart – die Gestaltung der Inhalte. Anpassungen an dem Quellcode der SaaS-Lösung sind damit nicht verbunden.
- Der Kunde hat für die Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung von Zugangsmechanismen Sorge zu tragen. Insbesondere hat der Kunde sämtliche Zugangsdaten geheim zu halten und sie vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren sowie Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital gespeicherte Passwörter sind zu verschlüsseln. Für die Einhaltung dieser Sicherheitsbestimmungen durch die von ihm zur Nutzung zugelassenen und als Nutzer freigeschalteten Personen hat der Kunde allein Sorge zu tragen. Insbesondere hat er die freigeschalteten Nutzer anzuweisen, ihr Passwort unmittelbar nach ihrem erstmaligen Login sowie in regelmäßigen Abständen zu ändern.
- Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde Gastfreund hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
- Nach Abschluss des Setups ist Gastfreund nicht weiter verpflichtet, die Inhalte für den Kunden zu pflegen.
4.5 AKTUALISIERUNGEN/SUPPORT
- Gastfreund erbringt die kostenfreie Aktualisierung/Pflege der SaaS-Lösung, indem jene neuen Updates der vertragsgegenständlichen SaaS-Lösung automatisch eingespielt werden, die während der Vertragslaufzeit herausgegeben werden, sowie Support gem. Ziff. 4.5.4. Bei den Apps stellt Gastfreund die Updates lediglich bereit; die Installation erfolgt entsprechend den vom Kunden und Endnutzern auf deren Endgeräten vorgenommenen Einstellungen entweder automatisch oder durch manuelle Bestätigung.
- Updates beinhalten Behebungen von Mängeln und der Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der SaaS-Lösung, insbesondere dienen diese der
- Behebung von Sicherheitsrisiken,
- Anpassung an die Rechtslage und Behebung von Bugs, sofern dies für die Zweckmäßigkeit des Produkts erforderlich ist,
- Sicherstellung der Kompatibilität, Interoperabilität, Zugänglichkeit entsprechend den Systemen, mit der Produkte derselben Art in der Regel genutzt werden
- Zugänglichkeit
- Kontinuität
- Vom Updateservice ausgeschlossen sind Installation, Einweisung, Schulung, individuelle Anpassung der SaaS-Lösung oder andere Leistungen; dies gilt ebenso für Instandsetzungen, Anpassungen oder erhöhten Aufwand zur Instandhaltung der SaaS-Lösung bzw. Wiederherstellung von Inhalten, die durch Löschung von Inhalten, vertragswidrige/falsche Nutzung, Nutzung in einer anderen als der vereinbarten Einsatzumgebung oder zu anderen Zwecken als den vereinbarten bzw. funktionsgemäßen, unsachgemäße Benutzung, Fremdeinwirkung, höhere Gewalt oder ähnliche Umstände erforderlich waren. Gleiches gilt für Arbeiten an der SaaS-Lösung, die vorgenommen werden müssen, weil der Kunde vertragswidrig Inhalte geändert hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Änderungen (soweit es sich hierbei nicht um einen Mangel handelt) oder eine bestimmte zeitliche Abfolge von Maßnahmen bzw. eine Regelmäßigkeit von Maßnahmen. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, Gebrauchsverbesserungen, die Teilnahme an Testphasen von Produkten, Newsupdates, schnellere Geschwindigkeiten, soweit diese nicht der Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität, Zugänglichkeit, Kontinuität und Sicherheit dienen.
- Der Support zur Nutzung der SaaS-Lösung beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung, den Einstellungen sowie Hilfestellungen im Falle von technischen Problemen seitens der Kunden.
- Support-Anfragen können jederzeit per E-Mail gestellt werden. Die Bearbeitung der Anfragen findet während der aktuell gültigen Geschäftszeiten statt. Geschäftszeiten von Gastfreund sind von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ). Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Bayern.
4.6 VERFÜGBARKEIT
- Die Verfügbarkeit der jeweils vom Kunden genutzten SaaS-Lösung nach Ziff 4.1 bis 4.2 dieses Vertrags beträgt 98,0 % im Jahresdurchschnitt. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Nutzers, die wesentlichen Funktionalitäten der SaaS-Lösung zu nutzen. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten für Gastfreund nicht zurechenbare Ausfallzeiten gem. Ziff. 4.7.2 als verfügbare Zeiten.
- Nicht zurechenbare Ausfallzeiten sind
- Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch die ein Zugriff auf die SaaS-Lösung nicht möglich ist; Gastfreund ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Wartungsarbeiten werden grundsätzlich mit angemessenem Vorlauf angekündigt, so dass sie vorhersehbar sind.
- unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von Gastfreund liegen (vgl. Ziff. 11 );
- Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit Gastfreund die vereinbarten Schutzmaßnahmen getroffen hat;
- Ausfallzeiten aufgrund von Vorgaben des Kunden, aufgrund von Nichtverfügbarkeiten der Ausstattung des Kunden (insbes. aufgrund Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Internets beim Nutzer) oder aufgrund anderer durch den Kunden verursachten Unterbrechungen (z.B. unterbleibende Mitwirkungsleistungen des Kunden);
- Ausfallzeiten aufgrund von Ausfällen eingesetzter Dritt-Software und Dritt-Anbieter;
- Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;
- Ausfallzeiten durch das Einspielen von Update, Upgrades, Releases oder sonstigen Modifikationen seitens Gastfreund;
- Ausfallzeiten aufgrund von Software-Fehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von durch Kundenanwendungen oder -daten ausgelösten Fehlern in der System- und systemnahen Software.
- Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht Gastfreund zurechenbare Dritt-Personen/ Unternehmen) verursacht werden.
- Ein Anspruch auf Wiederherstellung der Nutzbarkeit der SaaS-Lösung besteht nicht, soweit die vereinbarte Verfügbarkeit gewährleistet ist.
4.7 ÄNDERUNGEN DER SAAS-LÖSUNG
- Die vertraglich vereinbarten Leistungen können von Gastfreund geändert werden, wenn und soweit die Änderung aus triftigen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich und durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn
- neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige behördliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
- die Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und Gastfreund diese Produkte nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die Gastfreund zu vertreten hat,
- die vereinbarten Leistungen in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung, Sicherheitsbestimmungen oder (datenschutz)rechtlicher Vorgaben nicht mehr erbracht werden können oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
- das Produkt an eine erhöhte Nutzerzahl bzw. eine erhöhte Nutzung anzupassen oder
- die Änderung aus anderen wichtigen betriebstechnischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen (z.B. Bereitstellung einer Einheitsversion, Ausdifferenzierung des Produkts) erforderlich ist,
- neue Features/Funktionen bereitgestellt werden.
- Änderungen der SaaS-Lösung werden durch den Kunden durchgeführt. Dies geschieht in der Browser-Version der SaaS-Lösung automatisch. Bei den Apps stellt Gastfreund die Änderungen lediglich bereit; die Installation erfolgt entsprechend den vom Kunden und Endnutzern auf deren Endgeräten vorgenommenen Einstellungen entweder automatisch oder durch manuelle Bestätigung.
- Wird die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf die SaaS-Lösung oder die Nutzbarkeit beeinträchtigt, wird Gastfreund den Kunden hierüber mit angemessenem Vorlauf von 2 Wochen in der SaaS-Lösung informieren und diesem die Merkmale der Änderung sowie den Zeitpunkt der Änderung mitteilen.
- Änderungen der Bezeichnung einzelner Features oder grafische Anpassungen berechtigen nicht zur Vertragsbeendigung, sofern die Nutzbarkeit bzw. die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf die SaaS-Lösung hierdurch nur unerheblich beeinträchtigt wird.
5. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN
- Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von Gastfreund ist davon abhängig, dass die Kunden die technischen Systemspezifikationen gemäß Anlage 1 erfüllen und die vom Kunden zur Nutzung der SaaS-Lösung berechtigten Nutzer mit der Bedienung vertraut sind. Soweit zur Anwendung der SaaS-Lösung die Installation von Drittsoftware/-anwendungen erforderlich ist (bspw. ein Internetbrowser), wird der Kunde diese installieren. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen von Gastfreund nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der Anlage 1 genannten Mindest-Anforderungen entspricht. Die Konfiguration seiner IT-Systeme ist Aufgabe des Kunden. Werden die Mindestanforderungen nicht eingehalten, entfällt ggf. die Verpflichtung zur Mängelhaftung für Gastfreund.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere:
- Um die SaaS-Lösung für die betriebliche Anwendung vorzubereiten bzw. in Betrieb zu setzen, hat der Kunde u.a. Informationen dazu bereitzustellen, welche Nutzer angelegt werden sollen sowie von Kunden-Accounts im AppStore oder bei Google PlayStore anzulegen.
- Alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, etc.), deren Verwendung der Kunde wünscht, in einer für die Umsetzung geeigneten Form bzw. Qualität auf Anforderung und in der angeforderten Art und Weise unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen, soweit diese für den Betrieb der SaaS-Lösung erforderlich ist. Die entsprechenden Daten und Datenträger müssen frei von Schadsoftware sein. Der Kunde hat alle für die Online-Verwendung vorgesehenen Inhalte in einer hierfür geeigneten Form bzw. Auflösung zu liefern. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart. Gastfreund übernimmt keine Prüfungspflichten, insbes. trifft Gastfreund keine anlasslose Pflicht, die Materialien auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf das Bestehen oder den Inhalt der Lizenzen zu überprüfen. Gastfreund nimmt weder eine Veränderung der Materialien noch eine Auswahl oder Kontrolle vor.
- Der Kunde räumt Gastfreund und verbundenen Unternehmen nach §15 AktG eine gebührenfreie, nicht-exklusive, weltweite, unterlizenzierbare, übertragbare Lizenz zur Nutzung der Inhalte, die bei Gastfreund eingestellt werden ein. Damit räumt der Kunde Gastfreund das Recht zur Nutzung der eingestellten Inhalte in Medien aller Art ein. Die Rechteeinräumung sowie die Einwilligung bezieht sich inhaltlich auf jede kommerzielle und nicht-kommerzielle, redaktionelle und nicht-redaktionelle, digitalisierte, elektronisch und gedruckte Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe, Sendung, Vorführung und Werbung, sowohl online (z.B. Website) als auch in Printprodukten. Dies gilt auch für die Nutzung in Social-Media-Präsenzen. Die Lizenz endet 12 Monate, nachdem die Vertragsbeziehung zwischen Gastfreund und dem Kunden beendet wurde.
- Kundendaten: Gastfreund speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser zur Nutzung der SaaS-Lösung eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde bleibt alleiniger Verantwortlicher seiner Daten. Insoweit ist Gastfreund nur Auftragsverarbeiter.
- Der Kunde räumt Gastfreund für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Gastfreund für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist, insbesondere die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Gastfreund ist zur Beseitigung von Störungen und zur Abwehr von Angriffen bzw. zum Zweck der Vermeidung des Missbrauchs auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem vorzuhalten sowie Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
- Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn Gastfreund ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
6. PFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde verpflichtet sich
- seine dem Vertrag zugrundeliegenden Stammdaten, Zahlungsdaten, usw. sowie – bei Übernachtungsbetrieben – insbesondere die Anzahl seiner Gästebetten bzw. Gästezimmer wahrheitsgemäß anzugeben. Veränderungen sind Gastfreund unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere gilt diese Mitteilungspflicht im Falle einer Erhöhung/Reduzierung der Anzahl der Gästebetten bzw. Gästezimmer bei Übernachtungsbetrieben, welche Gastfreund zur Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise berechtigt, sofern zur Preisbestimmung bislang die Anzahl der Gästebetten bzw. Gästezimmer herangezogen wurden.
- Alle im Registrierungsprozess für das Backend zu erhebenden personen- oder unternehmensbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, sollte dies für die Freischaltung/Aktivierung und Nutzung für die von ihm gebuchte SaaS-Lösung notwendig sein.
- Soweit der Kunde in die SaaS-Lösung Inhalte (insbes. Bild-, Videomaterial, Texte, Logos etc.) einstellt oder darin verarbeitet, ist der Kunde allein für die über seinen Backend-Zugang eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte. Diesbezüglich ist er verpflichtet, geltendes Recht zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten und Inhalte nicht gegen das Gesetz, behördliche Auflagen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten sowie gegen die Rechte Dritter verstoßen oder die SaaS-Lösung nicht auf sonstige Art und Weise missbräuchlich eingesetzt wird. Dies betrifft insbes.
- die vollständige und korrekte Anwendung und Einhaltung der geltenden Regelungen, Anweisungen und Vorschriften zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit,
- die Einhaltung des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere keine Lichtbilder einzustellen, die andere Personen zeigen, ohne zuvor deren Einwilligung eingeholt zu haben, und sicherzustellen, dass die betroffenen Bilder nach Widerruf der Einwilligung unverzüglich aus der SaaS-Lösung entfernt werden
- alle für den jeweiligen Anwendungsfall gesetzlich erforderlichen rechtlichen Informationspflichten und Hinweise (etwa das Impressum bei Whitelabel-Lösungen für Kunden oder Datenschutzhinweise), Belehrungen sowie Kennzeichnungen in den entsprechend gekennzeichneten Bereich des Kunden-Backend bereit- und stets aktuell zu halten.
- die Einhaltung des Jugendschutzes
- die Einhaltung urheberrechtlich, markenrechtlich oder sonst unter Schutzrechten stehender Inhalte. Soweit der Kunde dennoch diesbezügliche Inhalte im Backend verarbeitet oder bereitstellt, so hat er dafür zu sorgen, dass er bei Einstellung der Inhalte über die entsprechenden Rechte verfügt.
- Die Einhaltung des Strafrechts, insbes. keine beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen oder pornographischen Äußerungen oder Abbildungen sowie Sekten-Propaganda- bzw. Mitgliederwerbung zu verbreiten oder sonst zu verarbeiten
- Die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, d.h. insbes. keine unzulässige vergleichende oder irreführende Werbung oder sonst unlautere Werbung bereitzuhalten und/oder zu verbreiten
- keine Angriffe auf die Funktionsfähigkeit vorzunehmen oder deren Vornahme zu erleichtern oder zu fördern (zB Spamming, Hacking-Versuche, Brute Force-Attacken, Spionagesoftware, Virenattacken, Würmer etc.).
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter hinsichtlich der vorgenannten Verpflichtungen aufzuklären, diese zu schulen und zur Einhaltung derselben zu verpflichten.
7. SANKTIONEN BEI NICHTEINHALTUNG
- Besteht ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften, ist Gastfreund berechtigt, den Zugang zur SaaS-Lösung ganz oder teilweise einzuschränken bzw. (temporär) zu sperren. Bestätigt sich die Vermutung und beruht der Verstoß auf einem Verschulden des Kunden, ist Gastfreund berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen und sämtliche Inhalte umgehend zu entfernen. Eine Erstattung von Lizenz-Gebühren und/oder Einrichtungsgebühren aufgrund der vorstehenden Bestimmungen findet nicht statt.
- Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn
- Der Kunde gegen die in Ziff. 6 und 7 genannten Verpflichtungen wiederholt verstößt bzw. die entsprechenden Mitwirkungen trotz wiederholter Aufforderung unterlässt,
- Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Gastfreund von einem rechtswidrigen Inhalt in Kenntnis setzen.
- Gastfreund hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- Hat der Kunde den Verstoß zu vertreten, so ist er Gastfreund gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dabei hat der Kunde insbesondere die Aufwendungen, die Gastfreund durch die genannten Maßnahmen entstehen, zu ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
- Der Kunde stellt Gastfreund, deren Angestellte, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter – einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung – frei, die durch einen Verstoß des Kunden aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und angeblicher Verstöße gegen diese Vereinbarung oder der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter entstehen, soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass er die der Schutzrechtsverletzung zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Gastfreund behält sich vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Kunden führen kann, allein zu übernehmen. Die Freistellungspflichten des jeweiligen Kunden bleiben hiervon unberührt. Es bleibt im Ermessen von Gastfreund, ob diese bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inanspruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennen oder nicht. Der Kunde kann sich bei einer Akzeptanz eines solchen Anspruches durch Gastfreund nicht darauf berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Er kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt.
- Die Freistellung umfasst alle Ansprüche und Forderungen Dritter, die Gastfreund aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme (insbes. Gerichts- und Anwaltskosten) notwendigerweise erwachsen, insbes. Schadensersatz-, Anwaltskostenerstattungs-, Aufwendungsersatzansprüche einschl. die Gastfreund entstehenden Schäden für die Abwehr (inkl. Abwehrkosten, Aufwendungen etc.).
- Gastfreund wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden Ansprüche geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunden zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Der Kunde wird Gastfreund nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen, insbesondere Gastfreund für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
8. BEREITSTELLUNG
- Die Bereitstellung der SaaS-Lösung erfolgt zum vereinbarten Nutzungsbeginn, soweit der Kunde bis dahin die in Ziff. 5 und 6 genannten Mitwirkungsleistungen erbracht hat, andernfalls binnen 6 Wochen nach Erbringung der Mitwirkungsleistungen, wobei dem Kunden der Beginn des Nutzungszeitraums in diesem Fall dann nochmals mitgeteilt wird. Sollte Gastfreund einen vereinbarten Termin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen – soweit nicht unangemessen – unterschreiten darf.
- Gastfreund hat die SaaS-Lösung in den Verfügungsbereich des Kunden zu bringen. Dies erfolgt durch Übermittlung der Zugangsdaten für die SaaS-Lösung sowie durch Bereitstellung etwaig vereinbarter Setups.
- Die Nutzung setzt voraus, dass der Nutzer die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur SaaS-Lösung, auch im Falle einer Weiterentwicklung der SaaS-Lösung, schafft, insbes. durch die notwendige Hardware und Betriebssystemsoftware, Internet-Verbindung sowie eine aktuelle Browsersoftware oder aktuelle Versionen der Applikationen. Die aktuellen technischen Voraussetzungen ergeben sich aus Anlage 1. Ferner setzt die Nutzung voraus, dass der Kunde die notwendigen Mitwirkungsleistungen gem. Ziff. 5 erbringt.
9. VERGÜTUNG
- Es gelten die mit Gastfreund vertraglich vereinbarten Preise und Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer sofern nicht anders angegeben.
- Soweit vereinbart, ist eine einmalige Setup-Gebühr für bestimmte SaaS-Lösungen zu entrichten. Diese wird mit Zustandekommen des Vertrags fällig, soweit nicht anderslautend im Vertrag geregelt.
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus. Soweit zwischen den Parteien die Zahlung via SEPA-Lastschrift vereinbart ist, ermächtigt der Kunde Gastfreund, den Rechnungsbetrag mittels Lastschrift einzuziehen. Hierzu erteilt der Kunde Gastfreund ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Gastfreund ist berechtigt, dem Kunden die Abrechnung als elektronische Rechnung gem. § 14 Abs. 1, S. 7, 8 UStG als E-Mail zu übermitteln.
- Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
- Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Gastfreund. Bei SEPA-Lastschriften erfolgt der Einzug entsprechend den im Bestellformular angegebenen Zahlungsdaten. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht Gastfreund eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Gastfreund nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur vorübergehenden Sperrung der Funktionsweise der SaaS-Lösung berechtigt. Die vorübergehende Sperrung lässt den Vergütungsanspruch von Gastfreund nicht entfallen. Der Zugang zur SaaS-Lösung wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.
- Gerät der Kunde zudem mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen von Gastfreund werden sofort fällig. Gastfreund ist weiter berechtigt, die weitere Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Gastfreund nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Gastfreund wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (nachfolgend „Gesamtkosten“) bestehen aus Kosten für Technik und Energie, Personal- und Dienstleistungskosten, Gemeinkosten (z.B. Mieten, Zinsen), Kosten für Abrechnungs- und IT-Systeme, Preisanpassungen der Drittanbieter sowie Kommunikationsnetze. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Gemeinkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von Gastfreund die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen (also bei anderen Kostenarten) ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Gastfreund wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise wird Gastfreund dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu beenden. Hierauf wird Gastfreund den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
- Unabhängig von Ziff. 9.11 ist Gastfreund für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die in den Bruttopreisen enthaltene Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Preisanpassung hat der Kunde kein Beendigungsrecht.
10. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
- Der Vertrag wird jeweils für die Dauer der vereinbarten Nutzungslaufzeit geschlossen. Der Vertrag kann jeweils von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Nutzungslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um die bislang geltende Vertragsdauer.
- Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Die Nutzungslaufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung der SaaS-Lösung beim Kunden gem. Ziff. 8, d.h. mit Beginn des mitgeteilten Nutzungszeitraums. Ist ein solcher nicht mitgeteilt worden, beginnt die Nutzungslaufzeit mit Schaffung des technischen Zugangs zur SaaS-Lösung.
- Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Gastfreund insbesondere berechtigt, wenn
- der Kunde fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht leistet, oder
- der Kunde die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Lösung verletzt, insbesondere seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt,
- über das Vermögen des Unternehmens des Kunden oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
- Gründe vorliegen, die die Leistung tatsächlich unmöglich machen
- Sofern der Kunde im Fall einer fristlosen Kündigung den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, Gastfreund die vereinbarte Vergütung abzüglich von Gastfreund ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
- Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11. HÖHERE GEWALT
- Gastfreund haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzögerungen, soweit diese durch
- höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Stromausfälle, Unfälle, Pandemien) sowie dieser gleichstehende unverschuldete Betriebsbehinderungen (bspw. Streik/Aussperrungen, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Transportengpässe oder -hindernisse, Maschinenschäden, Schäden durch Feuer/Wasser) verursacht worden sind,
- nicht erfolgte, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Selbstbelieferung trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und der Qualität aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) verursacht worden sind,
- Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System erfolgen, gleichwohl Gastfreund die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat oder
- Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind,die Gastfreund nicht zu vertreten hat.
- Im Falle einer nicht von Gastfreund zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Leistung infolge der vorgenannten Ereignisse der Ziff. 11.1, wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Leistungsmöglichkeit unterrichtet. Sofern solche Ereignisse Gastfreund die Leistung unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Gastfreund zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit diese nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
- Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziff. 11.1 der vereinbarte Leistungstermin um mehr als acht Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Im Falle des Rücktritts durch den Kunden und/oder durch Gastfreund wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.
- Gerät Gastfreund mit einer Leistung in Verzug oder wird eine Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von Gastfreund auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
12. MÄNGELRECHTE
- Gastfreund leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die angebotenen und beschriebenen Leistungen. Gastfreund leistet keine Gewähr dafür, dass die SaaS-Lösung den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Kunden entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden von Gastfreund vorliegt oder eine Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurde.
- Bei einem Sach- und Rechtsmangel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten von Gastfreund durch kostenfreie Nachbesserung. Hierfür steht Gastfreund eine angemessene Zeit zu. Für die Gewährleistung der Verfügbarkeit gelten die unter Ziff. 4.6 genannten Zeiten.
- Der Kunde hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die SaaS-Lösung nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Kunde sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen diesen Vertrag nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat. Insbesondere übernimmt Gastfreund keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette – Lieferantenregress), wenn der Kunde die vertragsgegenständlich geleisteten Produkte bzw. Leistungsergebnisse bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich verbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
- Der Kunde ist verpflichtet, Gastfreund in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
- Die Erklärung zur Minderung bzw. Vertragsbeendigung hat der Kunde in Schriftform abzugeben.
- Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. HAFTUNG
- Für eine Haftung von Gastfreund auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
- Gastfreund haftet für Schäden unbeschränkt, soweit
- diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
- dieser eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat,
- diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
- diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder
- diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), beruhen.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Ziff. 13.2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
- Der vertragstypische vorhersehbare Schaden beträgt pro Vertragsjahr maximal 100 % des jährlichen Vertragsvolumens (das Vertragsvolumen ergibt sich aus der vom Kunden für das Kalenderjahr zu zahlenden Vergütung für alle Leistungen von Gastfreund oder bei Waren aus der Höhe des gezahlten Warenpreises). Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für Schadensersatz aufgrund entgangenen Gewinns.
- Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Gastfreund nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren Gastfreund sich zur Vertragserfüllung bedient.
- Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Für den Fall, dass die SaaS-Lösungen von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden oder eines Backend-Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte und Kosten im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. Ferner haftet der Kunde für Schäden, die Gastfreund dadurch entstehen, dass der Kunde die SaaS-Lösung bzw. die angebotenen Dienste missbräuchlich oder rechtswidrig verwendet bzw. seine Obliegenheiten nach diesem Vertrag verletzt.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Haftung wegen VerzugSofern dem Kunden aufgrund eines von Gastfreund zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung (einschl. des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) zu fordern. Diese beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Nettovergütung für die im Verzug befindliche Leistung im Ganzen, höchstens jedoch 5 % der Nettovergütung für die Gesamtleistung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß von uns geleistet wird. Ein weitergehender Ersatz des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von Gastfreund, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle eines vereinbarten fixen Leistungstermins im Rechtssinne und der Übernahme einer Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung.
- Haftung wegen UnmöglichkeitGastfreund haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Gastfreund oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gastfreunds Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird Gastfreunds Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind – auch nach Ablauf einer von Gastfreund etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14. DATENSCHUTZ
Der Kunde wird bei der Nutzung der SaaS-Lösung die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Für die im Backend verarbeiteten Daten ist der Kunde als allein Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortlich.
15. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE UND PFLICHTEN
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden oder den Nutzer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Gastfreund zulässig. Gastfreund ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
16. REFERENZ
- Gastfreund ist berechtigt, den Kunden unter Nennung seines Unternehmenskennzeichens/seine Namens, der Unternehmensadresse, des Logos und der Webadresse als Referenz für deren SaaS-Lösung zu benutzen und deren eventuellen Bewertungen über die SaaS-Lösung und/oder Gastfreund sowie Screenshots über deren Inhalte (ausgenommen darin befindliche personenbezogene Daten oder Daten die unternehmensinterne Kommunikation betreffend) wiederzugeben und zu verbreiten. Die Rechteeinräumung sowie die Einwilligung bezieht sich inhaltlich auf jede kommerzielle und nicht-kommerzielle, redaktionelle und nicht-redaktionelle, digitalisierte, elektronisch und gedruckte Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe, Sendung, Vorführung und Werbung, sowohl online (z.B. Website) als auch in Printprodukten. Dies gilt auch für die Nutzung in Social-Media-Präsenzen. Zu diesen Zwecken ist Gastfreund auch berechtigt, die vorgenannten Daten an Dritten weiterzugeben.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die in Ziff. 16.1 genannten Referenzdaten (Unternehmensname, Unternehmensadresse und Web-URL) in der Regel sachbezogene und keine personenbezogenen Daten darstellen. Die DSGVO ist hierauf daher in der Regel nicht anwendbar.
- Der Kunde kann der Nennung als Referenz jederzeit widersprechen, indem er Gastfreund eine Mitteilung in Textform zusendet. Gastfreund wird die Referenz – soweit es Gastfreund möglich ist – unverzüglich entfernen; bei Printprodukten ist Gastfreund berechtigt, die Referenznennung bis zu einer Neuauflage des Printprodukts weiterzuverwenden.
17. ÄNDERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Gastfreund berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Gastfreund wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Gastfreund wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
18. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden Bedingungen so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz von Gastfreund.
- Die Zuständigkeitsregelung der vorstehenden Ziff. 18.2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen Gastfreund und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
ANLAGEN
Anlage 1: Systemspezifikationen
1.1 Digitale Gästemappe / Content Management System (Online-Baukastensystem für Hotelzeitungen, Digitale Gästemappe und weitere Applikationen) / WLAN-Landingpages / Hotelboard
Für die Webversion:
Die Nutzung erfordert einen der folgenden Browser: Google Chrome, Safari, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox in der aktuellen Version. Bestimmte Browsereinstellungen (Blockieren von Javascript, Adblocker, etc.) bzw. Firewall-Einstellungen können die korrekte Ausführung verhindern. Cookies und Javascript müssen aktiviert sein.
Für die Appversion (nur Digitale Gästemappe und Hotelboard):
Die Nutzung erfordert das Apple Betriebssystem iOS in einer aktuellen Version (Erscheinungsdatum nicht älter als zwei Jahre oder maximal 2 Hauptversionen hinter der aktuellen Version), oder das Google Android Betriebssystem in einer aktuellen Version (Erscheinungsdatum nicht älter als zwei Jahre oder maximal 2 Hauptversionen hinter der aktuellen Version). Es obliegt dem Nutzer ein entsprechendes Endgerät mit aktuellem Betriebssystem und aktueller Gastfreund-Software (Applikation) zu verwenden, um den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten.
Für Web- als auch Appversion müssen die Einrichtungen des Kunden den ausgehenden Datenverkehr auf den TCP/IP Ports 80 (HTTP Protokoll) und 443 (HTTPS Protokoll) uneingeschränkt ermöglichen. Es obliegt dem Kunden diese Einstellungen zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten.
1.2 Infokanal
Vorausgesetzte Hardware:
Gastfreund Mini-PC, Full-HD (1920×1080 Pixel) fähiges / fähige TV-Gerät(e) mit HDMI-Anschluss (bei direktem Anschluss an das TV-Gerät / die TV-Geräte) oder HDMI fähige TV-Verteileranlage (bei zentraler Ausspielung des Infokanals über die Verteileranlage), Strom- und Internetverbindung (empfohlen: LAN-Verbindung) für den Gastfreund Mini-PC.
Die Einrichtungen des Kunden müssen den ausgehenden Datenverkehr auf den TCP/IP Ports 80 (HTTP Protokoll) und 443 (HTTPS Protokoll) uneingeschränkt ermöglichen. Es obliegt dem Kunden diese Einstellungen zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten.